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Resistenzbildung von Keimen gegenüber Desinfektionsmitteln

Bei der Desinfektion ist eine Resistenzbildung grundsätzlich nur möglich, wenn durch eine Unterdosierung des Desinfektionsmittels Keime nicht abgetötet werden. Bei einer vorschriftsgemäßen Desinfektion ist ein Überleben der Keime ausgeschlossen, da sie bei der Berührung mit dem richtig dosierten Desinfektionsmittel absterben. Daher ist ein Wechsel des eingesetzten Präparates auch nach fünf oder zehn Jahren nicht erforderlich und wird weder vom Robert-Koch-Institut noch von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie gefordert.

Ist eine Kurzzeit-Desinfektion der Badewanne möglich ... ?

Ja, mit unserem materialschonenden Desinfektions- und Reinigungskonzentrat Lysoformin(R) spezial. Es genügt, wenn Sie Lysoformin(R) spezial konzentriert auf ein feuchtes Tuch geben, mit diesem Tuch die Badewanne auswischen. Erfahrungsgemäß wird das Präparat dabei um ca. 50 % verdünnt. Das Präparat 5 Minuten einwirken lassen und danach die Wanne gut mit Wasser abspülen. Entsprechende mikrobiologische Versuche in Anlehnung an die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie haben diese Art der Kurzzeit-Desinfektion bestätigt.

Was ist bezüglich der Herstellerangaben zur Einwirkzeit von Hautdesinfektionspräparaten zu bedenken?

Bei der Anwendung von Arzneimitteln sind bzgl. der Dosierung die Angaben des Unternehmers, der das Präparat in Verkehr bringt, verbindlich. Sie sind durch die Arzneimittelzulassung vorgegeben. Lediglich auf ärztliche Einzelverordnung darf davon abgewichen werden.

Weicht eine Einrichtung oder eine Person für ein Händedesinfektionsmittel im Rahmen eines Desinfektions- bzw. Hygieneplanes davon ab, wie z.B. eine längere Einwirkzeit als vom Hersteller empfohlen, so hat derjenige die Verantwortung für alle damit möglicherweise in Verbindung stehenden Schadwirkungen. Hieraus ergeben sich ggfs. unüberschaubare Haftungsrisiken für die verantwortliche Person bzw. Einrichtung.

Da die Einwirkzeit von 3 Minuten für die chirurgische Händedesinfektion z.Zt. unbestritten dem Stand der Wissenschaft und Technik entspricht, darf ein „Anwendungsverantwortlicher“ nur in begründeten Einzelfällen eine kürzere Einwirkzeit als 3 Minuten für die chirurgische Händedesinfektion vorschreiben.

Lautet die Herstellervorschrift nun z.B. 3 ml – 1,5 Min., so widersprechen sich zwei Vorschriften. Beiden ist aber zu folgen.

 

Wir empfehlen deshalb, ausschließlich Präparate einzusetzen, bei denen sich Stand von Wissenschaft und Technik und Anwendungsempfehlung des Herstellers decken.

 

Erst wenn sich der Stand des Wissens hinsichtlich der Einwirkzeit für die chirurgische Händedesinfektion (unter Praxisbedingungen) verändert haben sollte, können aus haftungsrechtlichen Gründen auch zugelassene Händedesinfektionsmittel mit einer verkürzten Einwirkzeit unbedenklich zur Benutzung allgemein vorgeschrieben werden. 

© 2009 Drott Medizintechnik GmbH, Ricoweg 32D, 2351 Wiener Neudorf, Tel. 02236 / 660 880, Fax 02236 / 660 880 10, E-Mail: office@drott.at

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